Manchmal kann eine Krankheit auch nicht mehr geheilt werden. Doch auch dann können Beschwerden, die das Krankheitsbild oder die Therapie mit sich bringen, gelindert werden. Diese Form der medizinischen Begleitung wird mit dem Begriff Palliativmedizin umschrieben. Palliativmedizin möchte durch eine individuelle Begleitung zur Verbesserung der Lebensqualität von Schwerstkranken und ihren Familien beitragen. Um es mit den Worten der Begründerin der Palliativmedizin, Frau Cicely Mary Strode Saunders , zu sagen, geht es dann darum „ … den Tagen mehr Leben zu geben.“
Neben der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung, die hervorragend von den Hausärzten geleistet wird, ergänzt die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) die medizinische Begleitung schwerstkranker Menschen. Ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen ist dabei das Ziel. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtet sich an Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (Palliative Care Team, PCT) notwendig macht – vorübergehend oder dauerhaft. Sie erfolgt im Rahmen einer ausschließlich auf Palliativversorgung ausgerichteten Versorgungsstruktur.
Dr. Marita Stuhlmann, stellvertretende ärztliche Leiterin des SAPV Teams „Potsdam und Umland GbR“ , und Frau Dr. Eva-Maria Schulze-Köhn sind Teil dieser hochspezialisierten Versorgungsstruktur, die für Patienten und deren Angehörige rund um die Uhr erreichbar ist.
Neben palliativärztlicher und palliativpflegerischer Beratung in Voll-oder Teilversorgung, einschließlich der Koordination von notwendigen Versorgungsleistungen, beinhaltet die spezialisierte ambulante Palliativversorgung z.B. auch ein umfassendes, individuelles Unterstützungsmanagement.
Das Team führt regelmäßige multiprofessionelle Teamsitzungen und Fallbesprechungen durch und arbeitet eng mit den Strukturen der Primärversorgung (z.B. niedergelassene Ärzte, Pflegedienste, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen) sowie den Einrichtungen der Hospizbewegung zusammen. SAPV vom Hausarzt kann als alleinige Beratungs- und Koordinationsleistung, unterstützende Teilversorgung oder vollständige Patientenversorgung verordnet werden.
Die Praxis verfügt außerdem über die volle Weiterbildungsermächtigung zur Ausbildung von Ärzten mit Interesse für Palliativmedizin.